1277     2012
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Döschütz  

Geschichte 

Geschichtlicher Abriss zur Entwicklung von Döschütz

Schon vor Jahrtausenden siedelten Menschen auf den Fluren unserer Gegend. Von ihrem Dasein zeugen tönerne Gefäße verschiedenster aller Art, so genannte Urnen die gelegentlich noch ganz erhalten oder in Scherben aufgedeckt wurden.

So war am 12.Juni 1928 ein Bautrupp vom Telegraphenamt damit beschäftigt Masten an der Straße von Zottewitz nach Neuseußlitz auszuwechseln. Dazu wurden Gruben der Größe von 1 m Breite und 2m Länge ausgeworfen. Bei einer Tiefe von etwa 50cm fand man am Kleefeld von Gutsbesitzer Henker ein Urnengrab. Neben vielen kleinen und größeren Gefäßen waren noch 3 größere mit Brandasche und Knochenteilchen bis oben gefüllt. In zwei weiteren fand man eine bronzene Gewandnadel.

Mündliche Überlieferungen besagen, dass es an der Ritschke erste Ansiedlungen gegeben haben soll. Das gefundene Urnengrab und die genannten Fundsachen lassen diese Vermutungen bestätigen.

Seit Mitte des 6.Jahrhundert finden wir die Slaven in unserer Gegend, die in Sprache und Art ein Mittelglied zwischen Tschechen und Polen darstellen. Unsere Ortsnamen, auch manche Fluren sind Überreste aus dem Slaventum. So hatten schon die Slaven viele ihrer Ansiedlungen nach verdienstvollen Männern, nach dem Ältesten ihrer Sippe oder anderen genannt. So wurde der Name unseres Ortes im Laufe der Zeit mehrmals unterschiedlich benannt bzw. ausgesprochen. Um 1205 bei der urkundlichen Ersterwähnung Didiswitz, um 1316 Deschwitz, um 1334 Deswitz, um 1539 Deschitz und um 1631 Döschitz.

Die Deutung der einzelnen Namen ist sehr unterschiedlich. Den Namen „Didiswitz" leitet man von den altslavischen Wort = die Leute des Dedis ab.

Viele Ortschaften - erkennbar an den Endungen -itz, -ütz und - ig gehen ebenfalls auf slavische Ursprünge ~jnd die damals bestehende Gentilordnung zurück. Besonders in fruchtbaren Gebieten bildeten sich Weiler und Großgutweiler heraus. Diese Weiler wurden durch einen Aufruf von Markgraf Otto dem Reichen von Meißen 1156 durch deutsche Bauern aus Franken, Niedersachsen und Flandern besiedelt. Damit sich die Familien in ihrer neuen Heimat eine Existens aufbauen konnten, wurde ihnen Land zugeteilt. Jede Familie erhielt zur Sicherung ihrer Ernährung ein Flurstück mit erblichen Besitzrecht, auch Hufe genannt.

Die Bauern führten die Dreifelderwirtschaft ein, und unterteilten die Dorffluren in Lange Streifen. Wenn so ein Gewanne unterschiedliche Bodenqualitäten aufwies, bekam die Bauern in den Gewannen mehrere Streifen zugewiesen. So wurden Ungerechtigkeiten durch unterschiedliche Bodenqualitäten vermieden.

Die Hufe war zu damaliger Zeit ein Flächenmaß. Im Mittelalter diente es noch ganz allgemein zur Bezeichnung bäuerlichen Grundbesitzes, ohne dass eine bestimmte Flächengröße damit genannt werden sollte. Die Größe konnte von Dorf zu Dorf stark wechseln.

Durch die Vermischung der sorbischen und deutsche Bevölkerung verschwanden langsam die Rechtsunterschiede. Sie vermischten sich volksmäßig, ökonomisch und kulturell, so daß sich um 1500 im Meißnischen Lande die sorbische Sprache verlor.

Im Laufe der Zeit mußten die Hufebesitzer Grundzins an den Feudalherrn und die Kirche abgeben.

Der Markgraf von Meißen legte die Höhe der Abgaben fest, die dann auf einem Pergament festgehalten wurde und somit die erste urkundliche Erwähnung einzelner umliegender Dörfer darstellt.  

Im Jahre 1205 wurde durch Markgraf Dietrich von Meißen das Kloster Sankt Afra zu Meißen als Burglehn das Chorherrenstift gegründet. Ab jetzt ist Sankt Afra für die geistliche Betreuung der umliegenden Dörfer und Weiler, 20 an der Zahl, zuständig. Diese Dörfer wurden als Lehn den Chorherren als zinspflichtige Vasallen zugesprochen. Diesen Umstand verdanken wir der urkundlichen Ersterwähnung von Didiswitz = Döschütz. Darüber gibt es Orginalurkunden vom Bischof Dietrich von Meißen über die Gründung des Meißner Afra-Kloster von 1205, die unter der Nr. Orginal Urkunde 143 und Orginal Urkunde Nr. 145 im Sächsischen Hauptstattsarchiv vorhanden sind.

In diesen Urkunden werden die Größe der Gemeinden und die zu leistende Zinspflicht aufgeführt. Die Abgabenzahlungen erfolgten größtenteils in Form von Naturalien. Der Zins war jeder 10. Teil der Ernte und des Viehbestandes.

1205 wird Didiswitz als Besitz des Afra-Kloster ausgewiesen.

Am 4.11.1334 geht Deswitz, also Döschütz, durch einen Tausch an das Kloster Seußlitz.

Ab 1378 gehört Deswitz zum „castrum Hayn", dem befestigten Sitz des Burggrafen im heutigen Großenhain. Ist aber dem Markgrafen von Meißen noch zinspflichtig.

1539 erhält den Zins als „Leibgedinge" ( d.h. Altenteil ) die Witwe eines Nicolaus von Rotschütz.

Im Jahre 1631 wird Döschütz als Besitz eines Gabriel von Schleinitz ausgewisen.

Die Feudalherren hatten ihren Sitz anderswo und bezogen nur die Abgaben von Döschütz.

Ab 1856 wird von einem Gerichtsamt Großenhain berichtet. Und ab 1875 wird von der Amtshauptmannschaft Großenhain geschrieben, was bis zur Neuzeit seine Gültigkeit hat.

 

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