Geschichtlicher
Abriss zur Entwicklung von Döschütz Schon vor Jahrtausenden siedelten Menschen auf den Fluren
unserer Gegend. Von ihrem Dasein zeugen tönerne Gefäße verschiedenster aller
Art, so genannte Urnen die gelegentlich noch ganz erhalten oder in Scherben
aufgedeckt wurden. So war am
12.Juni 1928 ein Bautrupp vom Telegraphenamt damit beschäftigt Masten
an der Straße von Zottewitz nach Neuseußlitz auszuwechseln. Dazu wurden
Gruben der Größe von 1 m Breite und 2m Länge ausgeworfen. Bei einer Tiefe
von etwa 50cm fand man am Kleefeld von Gutsbesitzer Henker ein Urnengrab.
Neben vielen kleinen und größeren Gefäßen waren noch 3 größere mit
Brandasche und Knochenteilchen bis oben gefüllt. In zwei weiteren fand man
eine bronzene Gewandnadel. Mündliche Überlieferungen besagen, dass es an der Ritschke
erste Ansiedlungen gegeben haben soll. Das
gefundene Urnengrab und die genannten Fundsachen lassen diese Vermutungen bestätigen. Seit Mitte des 6.Jahrhundert finden wir
die Slaven in unserer Gegend, die in Sprache und Art
ein Mittelglied zwischen Tschechen und Polen darstellen. Unsere
Ortsnamen, auch manche Fluren sind Überreste aus dem Slaventum. So hatten schon
die Slaven viele ihrer Ansiedlungen nach verdienstvollen Männern, nach dem Ältesten
ihrer Sippe oder anderen genannt. So wurde der Name unseres Ortes im Laufe der
Zeit mehrmals unterschiedlich benannt bzw. ausgesprochen. Um 1205 bei der
urkundlichen Ersterwähnung Didiswitz, um 1316
Deschwitz, um 1334 Deswitz, um 1539 Deschitz und um 1631 Döschitz. Die Deutung der einzelnen Namen ist sehr unterschiedlich. Den
Namen „Didiswitz" leitet man von den
altslavischen Wort = die Leute des Dedis ab. Viele Ortschaften - erkennbar
an den Endungen -itz, -ütz und - ig
gehen ebenfalls auf slavische Ursprünge
~jnd die damals bestehende Gentilordnung zurück.
Besonders in fruchtbaren Gebieten bildeten sich Weiler und Großgutweiler
heraus. Diese Weiler wurden durch einen Aufruf von Markgraf Otto dem Reichen von
Meißen 1156 durch deutsche Bauern aus Franken, Niedersachsen
und Flandern besiedelt. Damit sich die Familien in ihrer neuen Heimat
eine Existens aufbauen konnten, wurde ihnen Land zugeteilt. Jede Familie erhielt
zur Sicherung ihrer Ernährung ein Flurstück mit erblichen Besitzrecht, auch
Hufe genannt. Die Bauern führten die Dreifelderwirtschaft ein, und
unterteilten die Dorffluren in Lange Streifen. Wenn so ein Gewanne
unterschiedliche Bodenqualitäten aufwies,
bekam die Bauern in den Gewannen mehrere Streifen zugewiesen. So wurden
Ungerechtigkeiten durch unterschiedliche Bodenqualitäten vermieden. Die Hufe war zu damaliger Zeit ein Flächenmaß. Im
Mittelalter diente es noch ganz allgemein zur Bezeichnung
bäuerlichen Grundbesitzes, ohne dass eine bestimmte Flächengröße
damit genannt werden sollte. Die Größe konnte von Dorf zu Dorf stark wechseln. Durch die Vermischung der sorbischen
und deutsche Bevölkerung verschwanden langsam die Rechtsunterschiede. Sie
vermischten sich volksmäßig, ökonomisch und kulturell, so daß sich um 1500
im Meißnischen Lande die sorbische Sprache
verlor. Im Laufe der Zeit mußten die
Hufebesitzer Grundzins an den Feudalherrn und die Kirche abgeben. Der Markgraf von
Meißen legte die Höhe der Abgaben fest, die dann auf einem
Pergament festgehalten wurde und somit die erste urkundliche Erwähnung
einzelner umliegender Dörfer darstellt. Im Jahre 1205 wurde durch Markgraf Dietrich von Meißen das
Kloster Sankt Afra zu Meißen als Burglehn
das Chorherrenstift gegründet. Ab jetzt ist Sankt Afra für die
geistliche Betreuung der umliegenden Dörfer und Weiler, 20 an der Zahl, zuständig.
Diese Dörfer wurden als Lehn den Chorherren als zinspflichtige Vasallen
zugesprochen. Diesen Umstand verdanken wir der urkundlichen Ersterwähnung
von Didiswitz = Döschütz. Darüber gibt es Orginalurkunden vom Bischof
Dietrich von Meißen über die Gründung des Meißner Afra-Kloster von
1205, die unter der Nr. Orginal Urkunde 143 und Orginal Urkunde Nr. 145 im
Sächsischen Hauptstattsarchiv vorhanden sind. In diesen Urkunden werden die Größe der Gemeinden und die zu leistende Zinspflicht
aufgeführt. Die Abgabenzahlungen erfolgten größtenteils in Form von
Naturalien. Der Zins war jeder 10. Teil der Ernte und des Viehbestandes. 1205 wird Didiswitz als Besitz des
Afra-Kloster ausgewiesen. Am 4.11.1334 geht Deswitz, also Döschütz, durch einen Tausch
an das Kloster Seußlitz. Ab 1378 gehört
Deswitz zum „castrum Hayn", dem befestigten Sitz des Burggrafen
im heutigen Großenhain. Ist aber dem Markgrafen von Meißen noch zinspflichtig. 1539 erhält den Zins als „Leibgedinge" (
d.h. Altenteil ) die Witwe eines Nicolaus von
Rotschütz. Im
Jahre 1631 wird Döschütz als Besitz eines Gabriel von Schleinitz ausgewisen. Die
Feudalherren hatten ihren Sitz anderswo und bezogen nur die Abgaben von Döschütz. Ab 1856 wird von einem Gerichtsamt
Großenhain berichtet. Und ab 1875 wird von der Amtshauptmannschaft Großenhain
geschrieben, was bis zur Neuzeit seine Gültigkeit
hat. |